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Aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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  Bundesverfassungsgericht Newsfeed

  • 2 BvR 133/10 vom 18.01.2012
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme durch Bedienstete einer mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beliehenen privatrechtlich organisierten Kapitalgesellschaft.

  • 1 BvQ 44/11 vom 21.12.2011
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer eine Entscheidung des Amtsgerichts Marburg über von ihm in einem Zivilverfahren gestellte Prozesskosthilfeanträge wegen vermeintlich überlanger Verfahrensdauer erzwingen will. Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens kommt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jedoch nicht in Betracht, denn eine solche Anordnung hätte einen Inhalt, den die Entscheidung in der Hauptsache nicht haben könnte (vgl. BVerfGE 16, 220 ). Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde hätte das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG durch eine überlange Verfahrensdauer feststellen, nicht jedoch dem Amtsgericht eine bestimmte Verfahrensgestaltung vorschreiben können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1725/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 89).

  • 1 BvR 2007/10 vom 21.12.2011
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den mit dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2433) eingeführten § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Die Vorschrift bestimmt, dass Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht gestattet werden darf. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift sind mit einem Bußgeld bedroht (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 NiSG). Sie lautet:

  • 1 BvR 3048/11 vom 20.12.2011
    Der mit einer Verfassungsbeschwerde verbundene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich gegen zwei inhaltsgleiche sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden der 2. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main gegenüber der Tageszeitung „Bild“, Angeklagte, Zeugen und Nebenkläger in einem Strafverfahren nur „verpixelt“ abzubilden.

  • 2 BvR 148/11 vom 15.12.2011
    Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (Europäischer Gerichtshof - EuGH) hinsichtlich der Auslegung des Doppelbestrafungsverbotes nach Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechtecharta - GrCh).

  • 2 BvR 2362/11 vom 15.12.2011
    Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Zwangsbehandlung eines auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBl S. 422, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010, SächsGVBl S. 414, 432) Untergebrachten.

  • 1 BvR 1248/11 vom 15.12.2011
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Urheberrechtsstreit, der eine Abwägung von Rechten des geistigen Eigentums gegen die Meinungs- und Pressefreiheit erforderte.

  • 1 BvR 2490/10 vom 15.12.2011
    Die Beschwerdeführerin begehrt die rückwirkende Zahlung einer Rente im Rahmen des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.

  • 1 BvR 2867/11 vom 14.12.2011


  • 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10 vom 14.12.2011
    Die Entscheidung beruht auf § 34a Abs. 3 BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerden sind zwar zurückgewiesen worden, haben aber in der Sache zur Klärung einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung beigetragen (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 109, 190 ). Die Frage nach der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wird unter dem Gesichtspunkt der Rüge einer Verletzung der dauerhaften Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages im Sinne der Beschwerdeführer beantwortet. Es entspricht der Billigkeit, ihnen die durch das Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen in Höhe von einem Drittel zu erstatten.

  • 2 BvR 68/11 vom 14.12.2011
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung einer Aussetzung der Unterbringung im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 463 Abs. 1 in Verbindung mit § 454a Abs. 2 Satz 1 StPO.

  • 2 BvR 1430/11 vom 14.12.2011
    1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss, der die Fortdauer seiner Unterbringung im Maßregelvollzug anordnet. Er behauptet, hierdurch in seinen Rechten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG sowie Art. 3 GG verletzt zu sein.

  • 2 BvC 16/11 vom 12.12.2011
    Die Beschwerde betrifft die Gültigkeit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009. Sie ist bereits deshalb unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben worden ist.

  • 2 BvR 2181/11 vom 08.12.2011
    Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Fortdauer seiner einstweiligen strafprozessualen Unterbringung in der Psychiatrie, nachdem der Bundesgerichtshof die im Wiederaufnahmeverfahren ergangene Entscheidung über die dauerhafte Maßregel wegen Begründungsmängeln aufgehoben hat.

  • 1 BvR 927/08 vom 08.12.2011
    1. Die Beschwerdeführerin verlegt die Zeitschrift „Bunte“. In der Ausgabe Nr. 7/2007 vom 8. Februar 2007 dieser Zeitschrift veröffentlichte die Beschwerdeführerin einen Bericht aus dem Reiseteil, der sich mit der Skiregion Arlberg beschäftigt. In diesem Zusammenhang wird die Landschaft beschrieben, über die Hotels und deren Eigentümerfamilien berichtet sowie über die große Zahl prominenter Personen informiert, die hier ihren Urlaub verbracht haben oder regelmäßig verbringen. Unter einer - nicht angegriffenen - Abbildung von Prinzessin Caroline von Hannover, der Klägerin des Ausgangsverfahrens (im folgenden: Klägerin), die dort in Skikleidung und mit Skiern über den Schultern abgebildet ist, heißt es:

 

 

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